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Kosten

Das Spektrum hinsichtlich Art und Umfang eines Verkehrswertgutachten ist trotz vergleichsweise enger Parameter recht breit. Kurzgutachten von drei Seiten finden sich ebenso wie sehr ausführliche Werke vom Umfang kleiner Bücher.

Fundierte Gutachten setzen immer einen bestimmten Aufwand an Recherche voraus, wie Plan- und Akteneinsicht bei Ämtern und Behörden (Richtwertkarten, Bebauungspläne, ggf. Baupläne bei den Bauämtern und Gutachterausschüssen, Grundbücher beim Amtsgericht). Unverzichtbar ist ein Ortstermin, bei welchem der Sachverständige das Anwesen begutachtet und auf Zustand, Mängel und Schäden untersucht. Dieses alles kostet Zeit. Wertgutachten zu Dumpingpreisen sind hinsichtlich ihrer Qualität aus vorbeschriebenen Gründen im Ernstfall oft nicht belastbar (Gericht).

Honorargrundlage für meine Verkehrswertgutachten ist die Honorar-Richtlinie des LVS Bayern zur Immobilienbewertung. Diese Honorar-Richtlinie bezieht sich auf die Erstellung von Gutachten zum Verkehrswert (gem. § 194 BauGB) von Immobilien durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nach der Muster-Sachverständigenordnung der Industrie und Handelskammern. 

I. Bestandteile des Honorars

Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten setzt sich zusammen aus

1. Für die Ausarbeitung, Erstellung und zwei Ausfertigungen des Gutachtens

a) einem objektunabhängigen Sockelbetrag plus
b) einem aus dem Objektwert abgeleiteten Zusatzbetrag als Basishonorar
c) multipliziert mit einem Objektfaktor (nach Schwierigkeit und Aufwand)
    zur Berücksichtigung der besonderen Objekt- und Auftragsmerkmale

2. Für Fahrten über 10 Km, Extratermine,  ggf. Aufmaß, Beschaffung 
   
der für die Gutachtenerstellung  erforderlichen Objektunterlagen:

a) einem Zeithonorar oder
b) einer Aufwandspauschale

3. Bei Bewertung von Rechten, Lasten und Beschränkungen:

a) einem Zeithonorar oder
b) einer Aufwandspauschale

4. Zu den Beträgen aus 1. bis 3. kommt jeweils hinzu

a) die entsprechenden Nebenkosten, Auslagen und Aufwendungen (Auslagenersatz)
b) die jeweils geltende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

II. Berechnung des Honorars

zu I.1.
Das Basishonorar für Ausarbeitung, Erstellung und Fertigung des Gutachtens beträgt:

Bei einem Objektwert bis 1 Mio €:
1 a)    Sockelbetrag       1.000,- €
1 b)    plus  0,2% des Objektwertes

Bei einem Objektwert über 1 Mio. €:
1 a)    Sockelbetrag       2.000,- €
1 b)    plus  0,1% des Objektwertes

Dieses Basishonorar wird mit dem Objektfaktor multipliziert,
der sich aus den besonderen Objekt- bzw. Auftragsmerkmalen ergibt:

1 c)   Objektfaktoren

 

Keine Besonderheiten

= 1,0

Bewertung von
Teileigentum

≥ 1,2

Rückliegende Stichtage 

≥ 1,1

Mehrere Stichtage 

≥ 0,75

Gemischte Nutzungen im Objekt

≥ 1,2

Heterogene /
strukturell schwierige Bebauung /
Entwicklungsbereich 

≥ 1,5

Besondere Eilbedürftigkeit  

≥ 1,2

Aktualisierung eines Verkehrswertes
aus einem früheren Gutachten 

≥ 0,8

Prüf- und Obergutachten

≥ 1,5

Der Gesamtfaktor ergibt sich durch Multiplikation der Einzelfaktoren

zu I.2.
Das Honorar für Fahrten über 10 Km und ggf. Aufmaß und/oder die Beschaffung von erforderlichen Unterlagen, die nicht vom Auftraggeber bereitgestellt werden beträgt entweder  

a)  als Zeithonorar  120,- €/h   x  Stundenaufwand oder
b)  eine vereinbarte Aufwandspauschale

zu I.3. 
Das Honorar für die Bewertung von Rechten, Lasten und Beschränkungen, aufwändige Over- und Underrentings u.ä. bemisst sich als Zeithonorar oder Aufwandspauschale

zu I.4. 
Auslagenersatz und Umsatzsteuer

Zusätzlich zu den o.g. Honoraren werden berechnet:

a) der Auslagenersatz (Nebenkosten, Auslagen und Aufwendungen)
    nach Art und Höhe entsprechend den §§ 5-7 JVEG (Justizvergütungs- und
    -entschädigungsgesetz)           

Auskünfte Behörden und Verwaltungen  auf Nachweis

Fahrtkosten PKW                           0,30 €/Km

Kopierkosten (nur Mehrfertigungen)   
- schwarzweiss                              0,15 €/Seite
- farbig                                         2,00 €/Seite

Fotos (wie vor)
- Erstfertigung                              2,00 €/Seite
- je weiterem Abzug                      0,50 €/Seite

Porto                                            auf Nachweis     

b)  Die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehwertsteuer)           

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Leistungen für die Gerichte werden nach dem Justizvergütungs- und - entschädigungsgesetz (JVEG) auf Zeitbasis abgerechnet.

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Bauplanungen sind nach der aktuellen HOAI abzurechnen, die Berechnung ist vergleichsweise umfangreich und kann hier eingesehen werden.

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Die Honorare für andere Ausarbeitungen wie Beweissicherungen, Bautenstandsbesichtigungen, Mietwertgutachten  sind frei vereinbar und werden von mir in der Regel pauschal oder auf Zeitbasis abgerechnet

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Honorartabelle LVS Basishonorar

Objektwert

Basishonorar netto

Basishonorar brutto

   200.000,- €

1.400,00 €

1.666,00 €

   250.000,- €

1.500,00 €

1.785,00 €

   300.000,- €

1.600,00 €

1.904,00 €

   350.000,- €

1.700,00 €

2.023,00 €

   400.000,- €

1.800,00 €

2.142,00 €

   450.000,- €

1.900,00 €

2.261,00 €

   500.000,- €

2.000,00 €

2.380,00 €

   550.000,- €

2.100,00 €

2.499,00 €

   600.000,- €

2.200,00 €

2.618,00 €

   650.000,- €

2.300,00 €

2.737,00 €

   700.000,- €

2.400,00 €

2.856,00 €

   750.000,- €

2.500,00 €

2.975,00 €

   800.000,- €

2.600,00 €

3.094,00 €

   850.000,- €

2.700,00 €

3.213,00 €

   900.000,- €

2.800,00 €

3.332,00 €

   950.000,- €

2.900,00 €

3.451,00 €

1.000.000,- €

3.000,00 €

3.570,00 €

1.100.000,- €

3.100,00 €

3.689,00 €

1.200.000,- €

3.200,00 €

3.808,00 €

1.300.000,- €

3.300,00 €

3.927,00 €

1.400.000,- €

3.400,00 €

4.046,00 €

1.500.000,- €

3.500,00 €

4.165,00 €

1.600.000,- €

3.600,00 €

4.284,00 €

1.700.000,- €

3.700,00 €

4.403,00 €

1.800.000,- €

3.800,00 €

4.522,00 €

1.900.000,- €

3.900,00 €

4.641,00 €

2.000.000,- €

4.000,00 €

4.760,00 €

 

 

 

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