Sachverständige: Öffentliche Bestellung und Vereidigung, Zertifizierung, sonstige Qualifikationen
Öffentlich bestellter und vereidigter SV
Jeder Marktteilnehmer kann sich nach der Rechtssprechung als Sachverständiger bezeichnen. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich in zunehmendem Umfang am Markt. Um solche Anbieter von qualifizierten Fachleuten zu unterscheiden, sieht der Gesetzgeber die öffentliche Bestellung vor: Nur Fachleute mit herausragender Qualifikation werden öffentlich bestellt und vereidigt. Diese müssen sie in einem aufwendigen Prüfungsverfahren schriftlich und mündlich unter Beweis stellen. Erst dann werden sie von der bestellenden Kammer öffentlich bestellt und vereidigt und erhalten ihren Rundstempel als begehrtes Gütesiegel. Sie werden darauf vereidigt, unabhängig und überparteiisch zu handeln und unterliegen einer Qualitätssicherung und -kontrolle durch die bestellende Kammer. Der neu vereidigte Sachverständige muss sich turnusmäßig alle fünf Jahre erneut einer Überprüfung seiner Sachkunde unterziehen, um seinen Status zu behalten. Der ö.b.u.v. Sachverständige ist verpflichtet, auf Aufforderung für die Gerichte zu arbeiten.
Zertifizierter SV
Im Zuge der EU kommt auch der "Zertifizierte Sachverständige" auf den Markt. Grundsätzlich sind beim zertifizierten Sachverständigen die Voraussetzungen dieselben, wie für die öffentliche Bestellung. Jedoch gilt es hier, aufzupassen: Im Zuge der allgemeinen Kommerzialisierung werden von der Wirtschaft bereits bis zu sechs hierarchisch gestufte Grade angeboten, bezeichnet als "Geprüfter Gutachter", "Geprüfter Immobilienbewerter" oder Zertifizierter Immobilienbewerter" o.ä: Nur der "Zertifizierte Sachverständige" hat die gleiche umfassende Qualifikation wie der "Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" nachgewiesen. Gerne werden auf Homepages Formulierungen und Wortkombinationen gebraucht, die eine Zertifizierung als Sachverständiger glauben machen und /oder die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Auslaufmodell bezeichnet.. Einer Steigerung der Markttransparenz und Vertrauensbildung dienen diese Dinge sicherlich nicht. Bei Zertifizierten stets nach dem Grad der Zertifizierung und der zertifizierenden Stelle fragen, z.B. "IfS Zert" (Institut für Sachverständigenwesen in Köln) oder "WF Zert" (Wertermittlungsforum Dr. Sprengnetter in Sinzig) sind seriöse Adressen.
Gutachterausschüsse gem. § 192 BauGB
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden bei den Gemeinden oder Kreisen selbständige unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Sie bestehen aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern. Die Gutachterausschüsse bedienen sich einer Geschäftsstelle, die meistens dem jeweiligen Katasteramt der Gemeinde oder des Kreises angegliedert ist. Die Gutachterausschüsse führen eine Kaufpreissammlung, werten sie aus und ermitteln Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Gutachterausschüsse können wie die öffentlich bestellten SV von Privatpersonen, Behörden und Gerichten beauftragt werden.
Sonstige
Dann gib es noch die von Sachverständigenvereinen oder -verbänden mit Rund- oder meist Ovalstempel ausgestatteten "qualifizierten und vom XYZ-Verband anerkannten Sachverständigen". Hier erfolgt in der Regel kaum ein Qualifizierungsnachweis oder gar eine Prüfung. Viele "Selbsternannte" versuchen, die Qualifikation des vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen zu mindern, um damit ihre eigene meistens nie unter Beweis gestellte Kompetenz zu erhöhen: "Brauche ich nicht, meine Werke sprechen für sich." Leider werden solche Werke viel zu selten überprüft. Es werden Publikationen bemüht, denen zu entnehmen ist, dass auch Bestellung und Zertifizierung keine Garantie für Qualität sind. Natürlich sind sie das nicht! Schwarze Schafe finden sich in jedem Berufszweig. Jedoch haben die "Akkreditierten" eine mehrjährige Berufserfahrung nachgewiesen und sich die Mühe gemacht, Referenzen und Arbeitsproben einzureichen, viel zu lernen und sich schriftlich und mündlich auf Herz und Nieren prüfen zu lassen, bei Durchfallquoten von um die 50%. Man mag dazu stehen wie man will, aber von einem Medizinautodidakten möchte man sich meistens ebensowenig gerne operieren lassen wie man von einem Juristen ohne entsprechende Ausbildung bei Gericht vertreten werden möchte.
Deshalb abschließend mein Rat:
Fragen Sie den Sachverständigen Ihrer Wahl nach seiner Qualifikation!